Skip to main content

Allgemeine Geschäftsbedingungen

studioplex by perplex GmbH


 

§ 1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die mietweise Überlassung der Konferenz-, Event- und Veranstaltungsräume, für die Erbringung von Dienstleistungen, für die Bereitstellung von fest installiertem und beweglichem Inventar in der Leibstraße 24, 85540 Haar zur Durchführung von Veranstaltungen und Produktionen in den studioplex Räumen.

§ 2 Vertragsgegenstand und -abschluss

Gegenstand des Vertrages sind die unter § 1 bezeichneten Räume, Einrichtungen, Gegenstände und oder Dienstleistungen.

Die Buchung der Räume, sowie Vereinbarungen für zusätzliche Leistungen, wird für beide Seiten durch eine schriftlichen Bestätigung per e-Mail bindend.

Reservierungen und Optionen enden spätestens mit Ablauf der im Vertrag bezeichneten Rücksendefrist.

Der Vertragsgegenstand darf vom Mieter nur zu dem vertraglich vereinbartem Zweck und dem im Vertrag genannte Zeitraum genutzt werden. Jegliche Änderung der Nutzungsart bzw. Dauer der Veranstaltung bei Raumanmietungen sind der perplex GmbH unverzüglich mitzuteilen und finden nur Anwendung nach schriftlicher Zustimmung.

Eine Unter- und Weitervermietung des Vertragsgegenstandes an Dritte ist nicht zulässig.

Die Überschreitung der vereinbarten Mietzeit ist kostenpflichtig und bedarf der Zustimmung der perplex GmbH.

Bei Raumanmietungen erfolgt die Übergabe der Räume, sofern nichts anderes vereinbart, eine halbe Stunde vor Mietbeginn.

Sollte die Benutzung technischer Geräte oder Anlagen Bestandteil des Mietvertrages sein, kann der Mieter auf Wunsch vor Mietbeginn durch eine Fachkraft der perplex GmbH eingewiesen werden. Ist keine Einweisung erfolgt, übernimmt der Mieter bei Bedienung aller Geräte oder Anlagen die alleinige Verantwortung. Für hieraus entstehende Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

Möblierungs- bzw. Ausstattungswünsche werden in Absprache mit dem Mieter bis zum Beginn der Veranstaltung oder Produktion von studioplex umgesetzt.

Die endgültige Teilnehmerzahl sowie Speisenauswahl und Getränkepauschalen müssen spätestens 3 Werktage vorher mitgeteilt werden, damit eine sorgfältige Vorbereitung gewährleistet werden kann. 

Bei selbst organisierten Musikdarbietungen und Beschallungen hat der Mieter alle erforderlichen Genehmigungen und Abrechnungen eigenverantwortlich von den zuständigen Behörden und Organisationen (z. B. GEMA) einzuholen. Der Mieter stellt die perplex GmbH von Ansprüchen dieser Dritten frei.

Der Vermieter ist berechtigt jederzeit auch gemeinsam mit Dritten die vermieteten Räume zu betreten.

§ 3 Rückgabe des Vertragsgegenstandes

Der Mieter muss zu der vertraglich festgelegten Zeit die Mieträume verlassen bzw. dessen Inanspruchnahme einstellen.

Der Mieter ist verpflichtet die studioplex Räumlichkeiten im ursprünglichen Zustand zurückzugeben, ebenso überlassene Schlüssel sowie gemietete Geräte und Einrichtungsgegenstände.

Die Übergabe erfolgt an eine Fachkraft von studioplex. Zu diesem Zweck ist dieser eine halbe Stunde vor Beendigung der Produktion bzw. Veranstaltung vor Ort.

§ 4 Benutzungsentgelte, Preise, Zahlung

Für die Nutzung des Vertragsgegenstandes werden die im Vertrag festgelegten Kosten erhoben.

Die Abrechnung erfolgt nach Rückgabe des Vertragsgegenstandes unter Berücksichtigung aller tatsächlich angefallenen Zusatzleistungen, jedoch mindestens nach dem im Vertrag benannten Umfang.

Die vereinbarte Gesamtpreis versteht sich rein netto, zuzüglich der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Der Vermieter ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen. Bei jeglichem Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 15,- Euro netto fällig.

Für die Reinigung der gemieteten Räume wird eine Endreinigungspauschale in Höhe von 35,- € netto veranschlagt. Bei übermäßiger Verunreinigung kann jedoch studioplex eine Schmutzzulage vom Mieter verlangen, die den Aufwand deckt, der für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes notwendig ist.

In allen Räumen herrscht grundsätzliches Rauchverbot. Bei Nichtbeachtung und daraus resultierende Schäden und Verschmutzungen haftet der Mieter in vollem Umfang.

§ 5 Rücktritt des Mieters und Stornierungsbedingungen

Tritt der Mieter von dem bereits per e-Mail schriftlich erteilten Mietauftrag an studioplex, werden folgendes Stornierungsgebühren fällig:

  • Bei Stornierung bis zu 14 Tagen vor dem gebuchten Mietbeginn werden 50 % der gesamten Raummiete berechnet
  • Bei einer Stornierung unter 14 Tagen vor dem gebuchten Mietbegin werden 100 % der gesamten Auftragssumme berechnet

§ 6 Rücktritt des Vermieters

Die perplex GmbH ist berechtigt, aus folgenden sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten:

  • Wenn aufgrund nicht voraussehbarer höherer Gewalt die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist
  • Wenn die Räume unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen z. B. Teilnehmeranzahl oder Zweck gebucht wurden.
  • Wenn es einen begründeten Anlass zu der Annahme gibt, dass die Veranstaltung die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet

Bei einer etwaigen Ausübung des Rücktrittrechts muss der Mieter unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen die perplex GmbH, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

§ 7 Haftung

Der Mieter haftet für alle Schäden in den Räumen oder am Inventar, die durch ihn selbst, Veranstaltungsteilnehmern bzw. -besuchern, seinen Mitarbeitern oder Dritte aus seinem Umfeld während der Mietzeit verursacht wurden.

Eingetretene Beschädigungen am Vertragsgegenstand während der Mietzeit müssen der perplex GmbH unverzüglich bei der Übergabe mitgeteilt werden. Bei einer etwaigen Beschädigung der Mietsache muss ein Protokoll über Art und Ausmaß der Beschädigung unterzeichnet werden

Sämtliche Wiederherstellungsarbeiten und alle damit verbundenen Kosten trägt der Mieter, ebenso den dadurch entstandenen Mietausfall zu 100 % des vereinbarten Miettagessatzes für den gesamten Zeitraum der Wiederherstellung.

Für Personen- oder Sachschäden, die im Rahmen einer Raumanmietung oder vom Mieter mitgebrachte Gegenstände gleich welcher Art übernimmt die perplex GmbH keine Haftung, weder für Verlust noch Beschädigung. Die Sicherung und Versicherung der vom Mieter mitgebrachten Gegenstände obliegt dem Mieter und gehen zu seinen Lasten.

Die perplex GmbH kann vom Mieter die Bereitstellung angemessener Sicherheiten (Haftpflichtversicherung, Kaution, Bürgschaft) verlangen.

§ 8 Nebenabreden, Schriftform

Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Jegliche Änderungen, Ergänzungen der genannten Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung der Schriftformklausel.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist München.

§ 10 Schlussbestimmungen

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als rechtsunwirksam erweisen, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die perplex GmbH ist in diesem Fall berechtigt, anstelle der rechtsunwirksamen Bestimmungen andere sinn- und zweckentsprechende Bestimmungen zu treffen.

 

Perplex GmbH, Lamprechtstr. 13, 81827 München

Mai 2022 bis auf Widerruf gültig